Der Entwickler hinterlegt die betreffende Technologie (Daten oder Dokumente) bei einem neutralen Dritten, dem Escrow-Agenten.
Wenn der Entwickler Konkurs geht oder seine Leistungen einstellt - aus welchen Gründen auch immer - erhält der Kunde Zugang zur hinterlegten Technologie.
Im Escrow-Vertrag vereinbaren der Entwickler, der Kunde und der Escrow-Agent vorab die Voraussetzungen für eine Herausgabe dieser Daten oder Dokumente.
Der Escrow-Agent bewahrt die Daten oder Dokumente sicher auf. Erst wenn eine der vordefinierten Voraussetzungen eintritt, gibt er dem Kunden diese heraus.
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