Software Escrow ist die sichere Hinterlegung von Software (Source Code), Cloud-Software (SaaS), Technologien Dritter, Daten und Dokumenten bei einem neutralen Dritten, dem sogenannten Escrow-Agenten. Das ihm Anvertraute darf der Agent nur in bestimmten, im Voraus festgelegten Fällen, herausgeben.
An einem Escrow-Verhältnis sind in der Regel drei Parteien beteiligt: Der Entwickler (Einlieferer), der Käufer (Berechtigte) und der Escrow-Agent. Es handelt sich um ein Dreiparteien-Verhältnis.
Ein Escrow-Verhältnis kann aber auch nur zwischen dem Entwickler (Einlieferer) und dem Escrow-Agenten eingegangen werden. Dabei werden die an einer Herausgabe Berechtigten ohne deren Beteiligung verbindlich bestimmt (Vertrag zugunsten Dritter).
Der Source Code (Quellcode) einer Software ist das Herzstück jeder Entwicklung – und das wohl gehütete Geschäftsgeheimnis des Entwicklers. Wenn ein Unternehmen eine Software erwirbt, erhält es die funktionsfähige Anwendung, nicht jedoch den zugrunde liegenden Source Code. Dieser bleibt in den Händen des Entwicklers. Doch genau dieser Source Code ist entscheidend, wenn es darum geht, die Software langfristig zu warten oder weiterzuentwickeln.
Sollte der Entwickler ausfallen, verliert der Käufer den Zugriff auf den Source Code. Die Folge: Die erworbene Software kann nicht mehr gewartet oder weiterentwickelt werden. Dies kann zu teuren Ersatzinvestitionen, Produktionsausfällen und gravierenden Umsatzeinbussen führen.
Software Escrow bietet eine zuverlässige Absicherung für Unternehmen, die von Software-Eigenentwicklungen abhängig sind. Mit einem Escrow-Vertrag wird der Source Code der Software rechtssicher bei einem neutralen Drittanbieter wie swissEscrow hinterlegt. So wird das Risiko eines Datenverlusts deutlich reduziert.
swissEscrow stellt dabei zwei hochsichere Optionen zur Verfügung:
1. Online-Speicherung:
Der Source Code wird in sicheren Rechenzentren in der Schweiz verwahrt.
2. Physische Hinterlegung:
Alternativ können die Daten auf Datenträgern in einem Banktresor in der Schweiz sicher gelagert werden.
Der Escrow-Vertrag definiert klare Bedingungen, unter denen der hinterlegte Source Code an den Käufer freigegeben wird. Tritt einer der definierten Fälle ein, z. B. die Insolvenz des Entwicklers, erhält der Käufer Zugriff auf den Source Code. Damit wird er befähigt, die Software eigenständig weiterzuentwickeln und zu pflegen. So bleiben Geschäftsabläufe intakt und finanzielle Einbussen werden vermieden.
Mit Software Escrow sichert sich der Käufer die Unabhängigkeit von einem einzelnen Entwickler. Im Ernstfall kann die Software ohne Verzögerungen weiter genutzt und angepasst werden. Unternehmen schützen damit nicht nur ihre Investition in Software, sondern gewährleisten auch die Kontinuität ihrer Geschäftstätigkeit. Dies minimiert betriebliche Risiken und garantiert finanzielle Stabilität – selbst im Worst-Case-Szenario.
Software Escrow ist die Lösung für alle, die bei geschäftskritischen Softwarelösungen auf der sicheren Seite sein wollen.
Software Escrow ist eine strategische Lösung, um die Geschäftskontinuität zu sichern und Datenrisiken zu minimieren. Vor allem Unternehmen, die von wichtigen Softwarelösungen abhängig sind, profitieren von Escrow-Diensten. Diese bieten einen zuverlässigen Schutz, falls ein Softwareanbieter ausfällt oder seine Geschäftsbeziehungen abrupt beendet. Besonders relevant ist der Service für Organisationen, die Source Code, SaaS oder spezielle Technologieprodukte nutzen. Durch den vertrauensvollen Hinterlegungsprozess von kritisch wichtigen digitalen Inhalten gewährleistet Software Escrow nicht nur die Sicherheit des geistigen Eigentums, sondern schützt auch vor potenziellen Betriebsausfällen. Durch swissEscrows spezialisierte Dienstleistungen wird die Unabhängigkeit gegenüber Drittanbietern gestärkt, was letztlich die eigene IT-Sicherheitsstrategie optimal ergänzt. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Kontrolle über Ihre Software-Investitionen zu behalten.
Software Escrow ist die sichere Hinterlegung von Software (Source Code), Daten, Entwicklungsdokumenten, Verträgen etc. bei einem neutralen Dritten, dem sogenannten Escrow-Agenten. Das ihm Anvertraute darf der Agent nur in bestimmten, im Voraus festgelegten Fällen herausgeben.
Software und Daten können swissEscrow online und verschlüsselt eingereicht werden. Physische Objekte (Datenträger und Dokumente) lagern sicher im Tresorraum einer Schweizer Bank.
Online eingereichte Daten werden ausschliesslich auf Servern in Rechenzentren mit Standort in der Schweiz verschlüsselt gespeichert. Diese Rechenzentren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards (tägliche Backups, redundante Notstromsysteme, redundante Klimatisierung, Feuerlöschanlage, strikte Zutrittskontrollen und Videoüberwachung).
Die Hinterlegung des Source Codes bei swissEscrow erfolgt durch eine strategisch abgestimmte Sicherung, die auf höchster Sicherheit basiert. Üblicherweise wird der Source Code digital in einem gesicherten, ISO-zertifizierten Schweizer Rechenzentrum aufbewahrt, welches sowohl physische als auch digitale Schutzmechanismen bietet. Eine verlässliche Verschlüsselung und regelmässige Überprüfung garantieren die Integrität der Daten.
Die zentrale Aufgabe des Softwaretreuhand-Services ist es, die Geschäftskontinuität zu gewährleisten. Im Falle eines Entwicklerausfalls gibt es Ihnen die Sicherheit, schnell auf den hinterlegten Source Code zugreifen zu können und somit Ausfallzeiten oder Unterbrechungen im Betrieb zu vermeiden. Somit wird nicht nur Ihr Investment geschützt, sondern auch die technologische Unabhängigkeit nachhaltig gestärkt.
Im Escrow-Vertrag werden im Voraus die Herausgabefälle vereinbart. Beantragt der Berechtigte die Herausgabe der Daten, informiert swissEscrow den Einlieferer vorab.
- Nichterfüllung von Verbindlichkeiten durch den Software-Entwickler (Geschäftsaufgabe, Konkurs, Tod etc.)
- unzulängliche Vertragserfüllung durch den Softwareentwickler
- Fusion, Übernahme oder Spaltung des Software-Entwicklers
- etc.
Zum Upload der Daten stellt swissEscrow dem Einlieferer einen sicheren Link zur Verfügung. Über diesen Link kann er die Daten verschlüsselt, passwortgeschützt und während eines begrenzten Zeitfensters hochladen. Einmal hochgeladen, hat der Einlieferer keine Möglichkeit mehr, die Daten zu bearbeiten oder wieder zu löschen.
Auf Wunsch richten unsere Techniker eine direkte Serveranbindung ein, über welche der Einlieferer dauernd, sicher und auch in unregelmässigen Abständen und in beliebiger Häufigkeit Updates hochladen kann.
Der Einlieferer und der Berechtigten sind allein sind für den Inhalt der eingelieferten Hinterlegungsobjekte (Datenträger, Dokumente etc.) verantwortlich. Beim Software- und Dokumenten-Escrow unterzieht swissEscrow den Datenträger resp. Source Code oder die Dokumente einer Standardprüfung (Plausibilität, Virencheck etc.).
Es besteht die Möglichkeit, dass der Berechtigte die Einlieferung der Software resp. Daten vor Ort bei swissEscrow überwacht respektive überprüft.
Software- und Dokumenten-Escrow-Verträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeitdauer abgeschlossen, mit Kündigungsmöglichkeit. Im gegenseitigen Einverständnis von Einlieferer und Berechtigtem kann jeder Escrow-Vertrag sofort beendet werden.
Der Escrow-Agent erwirbt an der hinterlegten Software resp. an den hinterlegten Daten und Dokumenten fiduziarisches (treuhänderisches) Eigentum. Bei einem Konkurs des Escrow-Agenten fällt die hinterlegte Software resp. fallen die Dokumente nicht in die Konkursmasse, sondern bleiben verfügbar für den zum Voraus definierten Zweck.
Die Kosten einer Escrow-Hinterlegung setzen sich zusammen aus einer einmaligen Initialisierungsgebühr für Ausarbeitung und Abschluss des Escrow-Vertrages sowie für die Einrichtung des Speicherortes und einer monatlichen Hinterlegungsgebühr. Zusatzleistungen im Rahmen der Escrow-Vereinbarung werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Wir bieten verschiedene Angebote rund um unseren Escrow-Service an: Die Stufe Silber enthält einen Standardvertrag, bei Gold und Platinum erfolgt eine individuelle Vertragsausarbeitung, die auch zusätzliche Leistungen beinhaltet.
Gerne agieren wir als Ihr verlässlicher Escrow-Agent – kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Im Escrow-Vertrag wird vereinbart, wer die Gebühren bezahlt. Dies kann entweder der Einlieferer oder der Berechtigte sein. Auch möglich ist, dass sich der Einlieferer und der Berechtigte die Gebühren teilen.
Banken bieten keine Online-Hinterlegungen an.
Die einfache Hinterlegung in einem Bankfach wird den gegenseitigen Interessen des Einlieferers und des Berechtigten nicht gerecht. Hat allein der Einlieferer Zugang zum Bankfach, kann der Berechtigte nicht darauf zugreifen. Hat allein der Berechtigte Zugang zum Bankfach, verliert der Einlieferer die Kontrolle über das hinterlegte Objekt. Fällt der Einlieferer in Konkurs, gehört das im Bankfach hinterlegte Objekt in seine Konkursmasse und steht dem Berechtigten nicht zur Verfügung.
Bei einem Escrow hat allein der Escrow-Agent Kontrolle über die hinterlegte Software, Daten oder die hinterlegten Dokumente. Er gibt diese nur nach Eintritt von im Voraus festlegten Fällen dem Berechtigten heraus. Die Hinterlegungsobjekte sind dem Zugriff des Einlieferers entzogen. Der Escrow-Agent erwirbt daran fiduziarisches (treuhänderisches) Eigentum und gibt sie dem Berechtigten erst und allein nach Eintritt der vorab vereinbarten Voraussetzungen heraus.
swissEscrow ist eine Dienstleistung der swissEscrow GmbH, 8633 Wolfhausen ZH, Schweiz.
Mehr Infos zur unserem Unternehmen erhalten sie hier.
Hinterlegen Sie bei swissEscrow den Source Code von Software, Cloud-Software (Software-as-a-Service, SaaS), Technologien Dritter sowie sämtliche sonstigen wichtigen Daten und Dokumente.
swissEscrow bietet individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Escrow-Dienstleistungen.
Betriebswichtige Software ist ein kritischer Faktor in jedem Unternehmen. Schützen Sie Ihr Investment – sichern Sie Ihre Abläufe und Prozesse.
Verlassen Sie sich auf Cloud-Software (SaaS)? SaaS-Escrow macht Sie unabhängig vom Anbieter.
Sind in Ihrem Unternehmen wichtige Technologien Dritter im Einsatz? Zum Beispiel Daten zur Maschinen- oder Gerätesteuerung etc.?
Auch sämtliche sonstige Daten, online oder physisch, können bei swissEscrow hinterlegt werden.